TIPPGEBER

WAS IST EIN TIPPGEBER?

Als Tippgeber müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Tippgeber kann grundsätzlich jede Person sein, die nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist oder kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers ist.

Entscheidend ist, dass innerhalb von zwölf Monaten nach Abgabe Ihres Immobilien-Tipps ein rechtskräftiger, courtagepflichtig vermittelter Kaufvertrag über die von Ihnen benannte Immobilie zustande kommt.

Zudem verpflichtet sich der von Ihnen vermittelte Immobilienverkäufer, mit mir einen exklusiven Allein-Vermarktungsauftrag abzuschließen.

Bitte beachten Sie, dass eine ausgezahlte Tippgeberprovision nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Leistung gilt und dementsprechend zu versteuern ist. Als Tippgeber gewinnen alle: Sie erleichtern uns die Suche nach Immobilien, erhalten eine Provision und unterstützen Ihr Umfeld beim zeitintensiven Immobilienverkauf.

Vor allem Privatpersonen stehen beim Immobilienverkauf vor zahlreichen Herausforderungen, die wir als Immobilienmakler professionell übernehmen. Ihr Immobilienhinweis ist uns bis zu 1.000€ Verkaufspreis wert!